VG-Ratsfraktion – Stellungnahme Photovoltaik 8. Januar 202425. April 2024 Der Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen hat eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) entschieden, um Vorrangflächen für Photovoltaik vorzusehen. Die grüne Fraktion des Verbandsgemeinderats möchte auf Fragen eingehen, die uns postalisch am 08. Januar zugegangen sind. Fragen zum Weg der Beschlussfassung Wann wurde der Beschluss gefasst? Die Beschlussfassung erfolgte am 9. Oktober 2023. Diese Entscheidung fiel einstimmig unter den 26 anwesenden der 28 Mitglieder des VG-Rats. Wie wurde der Beschluss gefasst? Erstmalig erfolgte eine Beratung im Ausschuss für Bauwesen & Raumordnung am 19.01.2023. Dort wurde angelehnt an die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von 2016 auf die geplanten Suchräume für Photovoltaik aufgesetzt und die Vergabe von Planungsleistungen zwecks rechtsverbindlicher Festsetzung der Suchräume beschlossen. Die diesen Beschluss bestätigende Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgte am 26.02.2023, so dass der Auftrag an das Planungsbüro Fassbender-Weber-Ingenieure vergeben wurde. Nach Abschluss der Erstellung des Gutachtens trat der Ausschuss für Bauwesen & Raumordnung am 18.09.2023 zusammen. Hier wurde das 95-seitige Gutachten durch eine Planungsingenieurin des Planungsbüro Fassbender-Weber umfänglich erläutert und die Reduzierung der möglichen Flächen auf die sinnvollen Flächen (inhaltlich s.u. Punkt „Weshalb wurden diese Flächen ausgewählt?“) abgeleitet. Es gab vielerlei Fragen durch die Ausschussmitglieder, Bürger waren nicht der Einladung gefolgt. Die diesen Beschluss bestätigende Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgte am 09.10.2023, so dass die Verwaltung die Planungen inkl. Veröffentlichung, Offenlegung und Bürgerbeteiligung begann. Wie wurde während der Beschlussfassung kommuniziert? Generell ist wichtig zu wissen, dass jede Verbandsgemeinderatssitzung vierfach und jede Ausschusssitzung dreifach veröffentlicht werden: Einladungen/Agenden – 1x im Rats- und Bürgerinformationssystem (in der Folge RuBI abgekürzt) und 1x im Kannenbäckerland-Kurier (in der Folge KLK abgekürzt). Ergebnisse/Beschlüsse – 1x im Rats- und Bürgerinformationssystem (Großteil ist öffentlich zugänglich) und 1x im Kannenbäckerland-Kurier. Chronologisch aufgelistet stellt sich dies wie folgt dar: AnlassVeröffentlichung EinladungVeröffentlichung ErgebnisSitzung des Ausschusses für Bauwesen u. Raumordnung 19.01.2023 Bauleitplanung – Vergabe von Planungsleistungen zwecks rechtsverbindlicher Festsetzung der Suchräume aus der 2. Fortschreibung des FNP von 2016RuBI 09.01.2023KLK 02/2023, S.4RuBI 23.01.2023Sitzung Verbandsgemeinderat 28.02.2023 Bauleitplanung – Vergabe von PlanungsleistungenRuBI 15.02.2023KLK 08/2023, S.6RuBI 13.03.2023KLK 10/2023, S.13Sitzung des Ausschusses für Bauwesen u. Raumordnung 18.09.2023Vorstellung Gutachten und Beschluss zur Einleitung Bauleitplanverfahren und Beantragung landesplanerischer StellungnahmeRuBI 07.09.2023KLK 37/2023, S. 5RuBI 22.09.2023Sitzung Verbandsgemeinderat 09.10.2023Kurzübersicht Gutachten und Beschluss zur Einleitung Bauleitplanverfahren und Beantragung landesplanerischer StellungnahmeRuBI 27.09.2023KLK 40/2023, S. 5RuBI 17.10.2023KLK 45/2023, S. 5Abdruck Aufwahlflächen & Bürgerbeteiligungn/aKLK 48/2023, S. 5 Ab wann hat die Öffentlichkeit Details zu den 6 Auswahlflächen erfahren können? Der Ratsbeschluss selbst samt Übersichtskarten und Gutachten ist seit 17.10.2023 im Rats- und Bürgerinformationssystem öffentlich. Anknüpfend an den Hinweis bei der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses im KLK 45/2023 am 09.11.2023 wurden die Detailplanungen am 30.11.2023 im KLK abgedruckt (KLK 48/2023, Seite 5). Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP) und was bedeutet die Fortschreibung? Durch einen Flächennutzungsplan erfolgt eine vorbereitende, bodenordnendeDarstellung der zukünftigen Nutzungen. Jede Änderung eines Flächennutzungsplans nennt sich Fortschreibung. Sämtliche konkreten Nutzungsvorgaben sowie die Regelungder verkehrlichen Erschließung obliegen der verbindlichen Bauleitplanung, können demnachplanungsrechtlich nicht abschließend in der Flächennutzungsplanung festgelegt werden. Die Bauleitplanung erfolgt bei Gemeindeflächen durch die Bauausschüsse der Gemeinden. Fachliche Fragen Warum werden nicht zuerst private Dächer, Gewerbeimmobilien oder öffentliche Dächer verwendet? Die Entscheidung über private und privatwirtschaftliche Immobilien liegt in der Hand jedes Eigentümers. Bei Dachsanierungen ist Photovoltaik bereits durch die Landesregierung vorgeschrieben. Öffentliche Dächer sind bereits fast umfänglich mit Photovoltaik ausgestattet. Die Verbandsgemeinde kann zudem Vorrangflächen für Photovoltaik nur außerhalb von Siedlungsgebieten festlegen. Warum werden nicht zuerst Parkplätze verwendet? Die Entscheidung über private und privatwirtschaftliche Immobilien liegt in der Hand jedes Eigentümers. Öffentliche Parkplätze mit PV-Potential existieren in der VG kaum und werden für Veranstaltungen (Kirmes, St Martinsfeuer, Weihnachtsmarkt) oder Zufahrtswege für Rettungskräfte benötigt. Im Gegenteil, regelmäßig wird ein Mangel an öffentlich Parkplätzen moniert, wenn wir uns für fahrradgerechte Umbauten von Straßen einsetzen. Weshalb wurden diese Flächen ausgewählt? Die Entscheidung erfolgte anhand von mehreren teils gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Uns Grünen war wichtig, dass hochwertige landwirtschaftliche Flächen nicht hinzugezogen werden. Im Gutachten (Abschnitt 3.2.1) ist dargestellt, dass alle Potentialflächen mit einer Ertragsmesszahl > 46,2 aus der Prüfung für Photovoltaik herausgenommen wurden. Das vollständige Gutachten ist hier öffentlich: Link Wie sieht es mit Versiegelung aus? Aufgrund der Ständerbauweise ist der Bodenkontakt auf 1% der Modulfläche reduziert. Die Versickerung des Wassers führt zu einem anhaltenden Wachstum der Wiesen, so dass Beweidung mit Schafen oder Mähroboter regelmäßig zu den Instandhaltungskosten einer Anlage zählen. S.u. ein Beispiel einer Ständerbauweise bei Alsbach, Richtung Wittgert aus der VG Ransbach-Baumbach, 6km entfernt von uns. Was passiert mit den verbrauchten Solarzellen? Nach 25 Jahren halten heutige Solarzellen immer noch 87% ihres Energieumsatzes (Quelle), d.h. eine Weiternutzung über die garantierten Leistungszahlen ist problemlos möglich. Natürlich gibt es auch Fälle von defekten Modulen durch z.B. Hagelschäden oder Elementarschäden – in diesen Fällen ist ein Recycling für 2-3€ je Modul möglich, das auch von der EU zu 80% je Materialart gesetzlich gefordert ist (Quelle). Falls die PV-Module abgebaut werden sollen, ist dies aus o.a. Gründen nahezu rückstandsfrei möglich. Die Ständer werden abgebaut, die Kabel herausgelöst und die Fläche kann wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Was passiert bei einer Dunkelflaute? Sofern sich die Frage auf den Zubau in der VG Höhr-Grenzhausen bezieht, ist klar, dass die VG niemals allein von diesen Anlagen abhängig sein wird und wir immer Enerige aus einem mindestens regionalen Energienetz beziehen werden. Es ist zudem überhaupt noch unklar, wer den PV-Strom produzieren und ins Netz einspeisen wird. Wenn sich die Frage auf Deutschland bezieht (somit kein Argument gegen einen Zubau in der VG), genügt der momentane Ausbau noch nicht aus und Energie kann zeitweise aus dem europäischen Energienetz und Meeres-Windkraft bezogen werden. Europäisch gesehen kommt es zu fast keinen Dunkelflauten und die deutschen Netto-Überschüsse wiegen die benötigten Mengen über das Jahr gesehen auf. Deutschland ist im aktuellen Strommix ein Nettoexporteur von Strom und ein Zubau von Photovoltaik wird dies nicht verschlechtern (2022: +26TWh, Quelle). Wie verändert sich meine Aussicht auf die Natur? Dazu gibt es mehrere Punkte zu betrachten. Zum einen schauen wir alle bereits heute auf eine menschengemachte Kulturlandschaft. Jeden Acker, jedes Brachstück und jeden Fichtenwald (da nicht heimisch) hätte es ohne die Arbeit unserer Vorfahren nicht gegeben. Wenn nun wie geplant minderwertiges Ackerland durch PV-Anlagen in Ständerbauweise (s. Punkt „Versiegelung“) besetzt wird, ändert sich die ursprüngliche Natur daher nur unwesentlich. Langfristig gesehen wird die Landschaft in allen Gemeinden Deutschlands durch Photovoltaik ergänzt werden. Dass wir seit Jahrzehnten und auch heute noch in den Genuß von Kohlestrom kommen, ist nur ermöglicht worden, weil die Menschen in bspw. Morken, Harff und Garzweiler ihre Heimat verloren haben und die Menschen in Jülich eine weitaus trübere Aussicht erhalten haben. Neben dem Tagebau beiträchtigt auch der Wasserdampf der Verstromung erheblich den Ausblick und sorgt im Winter für glatte Straßen. Aus unserer Sicht kann es nur solidarisch und richtig sein, dass wir die erneuerbare Energieerzeugung vor Ort vorantreiben. Wie sieht die Konkurrenz zu Nahrungsmitteln aus? Die ausgewählten Flächen sind zum einen ertragsärmer als viele der im Auswahlprozess herausgenommenen hochwertigen Flächen, und zum anderen werden die meisten Flächen zur Produktion von Tiernahrung (Grünland) verwendet. Version als PDF: 2024-01-08-Stellungnahme-Photovoltaik-1Herunterladen